Privatpatient

Ich verwende in meiner Privatpraxis für Physiotherapie den Multiplikator 1,5 als Berechnungsgrundlage.
Die Berechnungsgrundlage richtet sich nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Die GebüTh greift als Basissatz auf die aktuell geltenden Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen zurück.

Als Privatpatient erhalten Sie eine 25-30-minütige Behandlung.
Die gesetzliche Regelbehandlungszeit beträgt 15-20 Minuten.

Treten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter in Kontakt, beschweren Sie sich, gerne auch mit einem Musterbrief, den Sie unter www.privatpreise.de finden. Ansonsten kann auch ich Ihnen gerne einen Musterbrief aushändigen. In nahezu allen Fällen werden Sie die komplette Kostenerstattung erhalten, v.a. wenn Sie sich auf die aktuelle Rechtslage beziehen. Sie haben sich freiwillig privat versichert um eine bestmögliche Versorgung zu erhalten, nicht die billigste!

Viele Urteile vom Amtgericht bis zum Bundesgerichtshof unterstützen Physiotherapeuten und Privatpatienten.

Selbstzahler

Bitte kontaktieren Sie mich persönlich über eine Leistungsauskunft.

Behandlungsvertrag

Vor Beginn der Therapie kläre ich Sie unter anderem über die entstehenden Kosten auf und schließe mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenen Vergütung ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung Ihrer private Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfestelle.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Es kann gegebenfalls zu einer Eigenbeteiligung kommen, diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.

Bei Fragen zu meinen Preisen können sie mich gerne persönlich kontaktieren.

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